Neuigkeiten
REACh
26.01.2009
Unser Unternehmen ist im Sinne von REACh ein nachgeschalteter Anwender und nicht direkt für die Vor-Registrierung von Stoffen verantwortlich. Für die Bearbeitung von Oberflächen werden Stoffe und Stoffe in Zubereitungen, in Elektrolyten und in Lösungen gezielt eingesetzt. Während wir Ihre Erzeugnisse beschichten, sind unsere Prozesschemielieferanten für die Vor-Registrierung verantwortlich.
Um sicher zu stellen, dass wir auch weiterhin in uneingeschränkter Qualität für Sie arbeiten können, haben wir Kontakt zu unseren Vorlieferanten aufgenommen. Mit einem Anschreiben haben wir diese aufgefordert, uns deren Aktivitäten zur Sicherstellung der Lieferfähigkeit mitzuteilen.
Wir können davon ausgehen, dass die in unserer Prozesschemie eingesetzten Stoffe vorregistriert und später registriert werden. Die zurück erhaltenen Antworten sind teilweise verallgemeinert, da die Vorregistrierungsfrist erst mit dem 1. Juni 2008 beginnt und aus diesem Grund zum heutigen Zeitpunkt nicht zu allen Produkten feste Zusagen vorhanden sein können.
Grundlage unserer Bestellung ist die Zusicherung des Lieferanten, dass die von ihm gelieferten Stoffe sowie Stoffe in Zubereitungen unter REACh vorregistriert bzw. registriert sind.
Sollten wir auf Ersatzprodukte zurückgreifen müssen, haben wir unsere Vorlieferanten gebeten, uns diese vorzeitig zu nennen, damit wir unserer Verpflichtung zum Einsatz dieser Alternativen mit unseren Kunden besprechen und die erforderlichen Maßnahmen ergreifen können.
In unserem Hause wurde Herr Ludwig Heid zum REAChBeauftragten bestellt.
