Definitionen

Zur besseren Verständigung zwischen den Vertretern der verschiedenen Fachdisziplinen werden nachstehend einige Begriffe beschrieben und erläutert.

Stand der Technik

Stand der Technik ist der zu einem bestimmten Zeitpunkt erreichte Stand technischer Einrichtungen, Erzeugnisse, Methoden und Verfahren, der sich nach Meinung der Mehrheit der Fachleute in der Praxis bewährt hat oder dessen Eignung für die Praxis von ihnen als nachgewiesen angesehen wird.

Anerkannte Regeln der Technik

Eine anerkannte Regel der Technik ist eine technische Festlegung, deren Inhalt von der Mehrheit der Fachleute als zutreffende Beschreibung des Standes der Technik zum Zeitpunkt der Veröffentlichung anerkannt wird. Dies ist bei technischen Festlegungen zu vermuten, die nach einem Verfahren zustande gekommen sind, das allen betroffenen Fachkreisen die Möglichkeit zur Mitwirkung bietet.

Regeln der Technik sind dann allgemein anerkannt, wenn die Fachleute, die sie anwenden, davon überzeugt sind, daß die betreffenden Regeln den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprechen. Es genügt nicht, daß bloß im Fachschrifttum die Ansicht vertreten oder in Bildungsanstalten die Ansicht gelehrt wird, die Regel entspreche den technischen Erfordernissen. Die technische Regel muß in der Praxis erprobt und bewährt sein. Es ist unerheblich, ob einige Fachleute oder eine kleine Gruppe von Fachleuten die Regel nicht anerkennen oder überhaupt nicht kennen, maßgebend ist die Durchschnittsmeinung, die sich in Fachkreisen gebildet hat.

Galvanotechnik

Unter Galvanotechnik sind alle Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Nichtmetallen zu verstehen, die zur Herstellung metallischer Uberzüge aus Elektrolytlösungen und Salzschmelzen unter Ausnutzung eines Transportes von Ionen und Elektronen dienen. Die Uberzugseigenschaften werden dabei durch Vorbehandlung, Galvanisieren und Nachbehandlung definiert eingestellt.

Also gehören das Beizen, Entfetten und Aktivieren genauso zur galvanotechnischen Fertigung, wie z. B. das thermische Nachbehandeln zur Erzielung bestimmter mechanischer, chemischer und physikalischer Eigenschaften von außenstromlos abgeschiedenen Uberzügen, das thermische Austreiben von Wasserstoff zur Vermeidung einer Wasserstoffversprödung und das Chromatieren ohne und mit abschließendem Versiegeln zur Erhöhung der Korrosionsbeständigkeit oder zum Einstellen einer konstanten Reibungszahl.

Galvanotechnik

Alle Verfahren zur Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen, die zur Herstellung metallischer Überzüge aus Elektrolytlösungen dienen. Die Überzugseigenschaften werden dabei durch Vorbehandlung, Galvanisieren und Nachbehandlung definiert eingestellt.

Galvanisierbarkeit

Unter Galvanisierbarkeit versteht man die Möglichkeit, die geforderten Oberflächeneigenschaften eines Bauteils (Produktes) mit Hilfe galvanotechnischerVerfahren unter folgenden Voraussetzungen zu erzielen:

  • verfahrenseigener Schichtaufbau;
  • ausreichende Haftfestigkeit;
  • keine undefinierten Veränderungen der Grundwerkstoffeigenschaften.

Grundwerkstoff, Werkstoffoberfläche und Bauteilgeometrie müssen demnach so beschaffen sein, daß die genannten Voraussetzungen mit handelsüblichen Verfahren zur Vorbehandlung, Beschichtung und Nachbehandlung erfüllt werden können. Das bedeutet, daß

  • ein möglichst gleichmäßiges Gefüge ohne störende Einschlüsse vorliegt;
  • die Oberfläche rückstandsfrei entzundert und entfettet werden kann, ohne daß Verfahren angewendet werden müssen, die zur Werkstoffversprödung, zur unzulässigen Oberflächenaufrauhung oder zur Maßänderung führen;
  • eine möglichst glatte und störungsfreie Oberfläche ohne Risse, Porennester, Fremdstoffeinschlüsse, Doppelungen, Lunker, Einfall- und Kaltschweißstellen vorliegt;
  • die Werkstückgeometrie das Einstellen einer möglichst gleichmäßigen Stromdichte auf der gesamten zu beschichtenden Fläche erlaubt, ein ausreichender Elektrolytaustausch herbeizuführen ist und evtl. entstehender gasförmiger Wasserstoff in einfacher Weise abgeleitet werden kann;
  • die Werkstückgeometrie darüber hinaus so beschaffen ist, daß homogene Uberzüge ohne Poren und Wachstumsgrenzen (wie sie in scharfen Kerben auftreten können) abscheidbar sind;
  • der Grundwerkstoff in definiertem Festigkeits- und Zähigkeitszustand vorliegt, damit eine durch das Galvanisieren bedingte eventuelle Verminderung der Dauerfestigkeit oder der Kerbzugfestigkeit berechenbar wird.

Daraus geht hervor, daß ein an sich geeigneter Grundwerkstoff z. B. schon durch Verwendung ungeeigneter Fertigungshilfsmittel bei der Bearbeitung (spangebend, spanlos, thermisch) seine Galvanisierbarkeit verlieren kann.

Beanspruchungsanalyse

Um die an ein Bauteil bzw. an ein fertiges Produkt zu stellenden Anforderungen präzisieren zu können, muß eine Beanspruchungsanalyse durchgeführt werden. Mit ihr werden durch Erfahrung, Versuch und Berechnung alle Beanspruchungen erfaßt, denen ein galvanisiertes Teil ausgesetzt sein kann, bei

  • Lagerung
  • Transport
  • Montage
  • Inbetriebnahme
  • Betrieb einschließlich erfahrungsgemäß möglicher Betriebsstörungen
  • Stillstand (Betriebspause)
  • Reinigung.

Es versteht sich von selbst, daß eindeutige Werte nur bei einer Betriebsbeanspruchungsanalyse an im Betrieb befindlichen Teilen, z. B. bei einem Prototypen, erhalten werden können, wo sich Beanspruchungen nach Art, Höhe und zeitlicher Abfolge meßtechnisch erfassen lassen und mit Hilfe der Wahrscheinlichkeitsrechnung auch Grenzen angegeben werden können, zwischen denen sich diese Werte bewegen. In allen anderen Fällen, wie auch bei Neukonstruktionen, müssen Annahmen getroffen werden (z. B. hinsichtlich einer sorgfältigen Handhabung, Pflege und Wartung der Teile), deren Einhaltung in der späteren Praxis die Voraussetzung darstellt für die Gültigkeit des Analysenergebnisses.

Somit sind alle Beanspruchungen zusammenzustellen, die erfahrungsgemäß auf ein Produkt einwirken können, wobei gleichzeitig einschränkende Faktoren, wie z. B. Lagerung in einem trockenen Raum, Transport in seemäßiger Verpakkung, Reinigung mit zugelassenen Reinigungs- und Pflegemitteln, zwischen Auftraggeber und Galvaniseur vereinbart, festgeschrieben und dem späteren Betreiber mitgeteilt werden müssen (Montageanweisung, Pflegeanweisung usw.)

Das Heranziehen aller denkbaren Beanspruchungen, auch bei bewußt bestimmungsfremdem Gebrauch eines galvanisierten Teiles, würde gegen die anerkannten Regeln der Technik und gegen das Bemühen um eine wirtschaftliche Fertigung verstoßen.

Die Beanspruchungsanalyse muß zwar in erster Linie vom Auftraggeber und in dessen Verantwortung durchgeführt werden, der Galvaniseur sollte jedoch zu Rate gezogen werden, um seinen Sachverstand mit einbringen zu können.

Qualität

Qualität ist die Gesamtheit von Eigenschaften und Merkmalen eines Produktes, die sich auf seine Eignung zur Erfüllung gegebener Erfordernisse.

  • Funktionalität
  • Qualität
  • Zuverlässigkeit
  • Betriebssicherheit

Qualitätsmerkmale

Qualitätsmerkmale sind die zur Erfüllung vorgegebenerAnforderungen notwendigen Eigenschaften eines Bauteiles bzw. Produktes. Sie müssen vom Auftraggeber aufgrund der Beanspruchungsanalyse festgelegt und nach ihren Grenzwerten (gefordert/zulässig) mit dem Galvaniseur vereinbart werden.

Qualitätsmerkmale folgen aus:

  • Beanspruchungsanalyse
  • Lagerung
  • Transport
  • Montage
  • Inbetriebnahme
  • Betrieb
  • Stillstand
  • Reinigung

Berücksichtigung von Betriebsstörungen

Dieser muß dabei aufgrund seines Sachverstandes den Auftraggeber hinsichtlich möglicher Wechselwirkungen zwischen eigenständigen (Schichtdicke, Härte, Glanz) und abhängigen Qualitätsmerkmalen (Dauerfestigkeit, Verformbarkeit, elektrische Leitfähigkeit) beraten (Produzentenhaftung). Auf diese Weise sind Prioritäten der Qualitätsmerkmale herauszuarbeiten. Die Uberzugs bzw. Produkteigenschaften mit höchster Priorität sind dann die eigenständigen Qualitätsmerkmale.

Qualitätsmerkmale

  • eigenständige, abhängige Schichtdicke
  • Verformbarkeit
  • Härte
  • Dauerfestigkeit
  • Beständigkeit gegen DIN 50018 eI. Leitfähigkeit DIN 50021 Taber-Abrasion

Abstimmung erforderlich aufgrund einer Beanspruchungsanalyse

Qualitätsplanung

Hierunter versteht man die Auswahl der Qualitätsmerkmale sowie die Festlegung ihrer geforderten und zulässigen Werte bei einem Produkt im Hinblick auf die durch die Anwendung gegebenen Erfordernisse und deren Realisierbarkeit. Sie hat sich nach den gültigen Technischen Regelwerken (Normen, Richtlinien, Merkblätter) zu richten und allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entsprechen.

Funktionalität

Ein Bauteil bzw. ein Produkt muß die Aufgaben erfüllen, für die es hergestellt wurde.

Zuverlässigkeit

Zuverlässigkeit ist Qualität unter vorgegebenen Anwendungsbedingungen während oder nach einer vorgegebenen Zeit. Das bedeutet, daß die Funktionalität während der vorgesehenen Gesamtlebensdauer oder innerhalb vorgesehener Inspektionsintervalle durch Beibehaltung der festgelegten Qualitätsmerkmale gesichert ist.

Betriebssicherheit

Durch Erfüllung der zu stellenden Sicherheitsanforderungen muß z. B. bei Versagen des Produktes zufolge einer Betriebsstörung oder anderer unvorhersehbarer Schädigung eine Gefährdung von Personen, Geräten und Anlagen nach Möglichkeit zu vermeiden sein.

Qualitätssicherung

Hierunter sind alle Maßnahmen zu verstehen, die dazu dienen, die für ein bestimmtes Produkt festgelegten Qualitätsmerkmale mit ihren Grenzwerten (gefordert/zulässig) während der Fertigung einzuhalten und die Einhaltung zu überwachen.

Gütesicherung

Sie umfaßt alle Maßnahmen, die dazu dienen, Funktionalität, Zuverlässigkeit und Betriebssicherheit eines Produktes über seine Gesamtlebensdauer sicherzustellen. Also gehören hierzu die

  • galvanisiergerechte Konstruktion
  • galvanisiergerechte Werkstoffauswahl
  • beanspruchungsgerechte Galvanisierung
  • Qualitätssicherung im Galvanisierbetrie
  • Ausgabe von Anweisungen für Lagerung, Transport und Montage
  • Ausgabe von Anweisungen für Pflege, Wartung und Reinigung
  • Ausgabe von Anweisungen für den Stillstand.

Wirtschaftlichkeit

Unter Wirtschaftlichkeit ist eine kostengünstige Herstellung von Produkten bei gleichzeitiger Erfüllung der an sie gestellten Forderungen zu verstehen.

Technische Produkte

  • so gut wie notwendig
  • so kostengünstig wie möglich
  • so sicher wie erforderlich.

Auftraggeber

Geschäftspartner, der dem Galvaniseur den Auftrag zum Galvanisieren eines Produktes erteilt.

Galvaniseur

Dieser Begriff steht für die Gesamtheit aller in einem Galvanisierbetrieb für das Galvanisierergebnis Verantwortlichen.

Anwender

Hierunter werden alle Personen verstanden, die sich galvanisierter Produkte bedienen.